Prädatorenbejagung

Prädatorenbejagung – Ein Bild für die Öffentlichkeit

In der letzten Wochen erhalten wir immer häufiger Nachrichten von Jäger*innen, die eine Anfeindung gegenüber Prädatorenbejagung betreffen.
Auch die Kreisjägerschaft Köln muss sich gerade mit ideologiegeleiteten Äußerungen des BUND auseinandersetzen, welcher fordert die Fuchsjagd sofort zu beenden.

Gerade in Städten scheint der Bürger von Organisationen „eingelullt“ zu werden, die ihm eine schöne heile Welt suggerieren, in der Fuchs und Hase sich Abends gute Nacht sagen und dieser Einklang nur durch Jäger gestört wird. Schnell werden Petitionen aufgestellt und Unterschriften eingesammelt. Mit unhaltbaren wissenschaftlichen Arbeiten, bzw. der falschen Interpretation derer, wird Bürgern ein Bild gezeichnet, welches fern jeder Realität liegt.
Sogar in einer kürzlich ausgestrahlten Fernsehserie auf der ARD stellten wir mit bedauern fest, dass die Jagd auf den Fuchs eine zu hohe Hasenpopulation zur Folge hat, welches dann zur angeblichen Jagdlegitimation der Hasen führt.

Welche Argumente können wir entgegnen?

Wissenschaftliche Studien entkräften

Gerade vermeintliche Wissenschaftliche Studien werden herangezogen, um Meinungen und Äußerungen der selbsternannten Naturschützer Gewicht zu verleihen. Häufig zielen diese Studien auf ein „Nebeneinander-Leben“ und selbstregulierende Natur ab. Wo es bei diesen „Studie-Argumenten“ fehlt, sind neben der nachweislich genannten Institution, Name des Autors, Zeitpunkt der Veröffentlichung und Ziel auch die drei wichtigsten Faktoren einer Studie:

    Objektivität
  • Das Resultat / das Ergebnis der Studie darf nicht von der Person abhängen, die sie durchgeführt hat.
    1. Reliabilität
  • Zuverlässigkeit, bei einer Wiederholung sollte das Ergebnis identisch sein.
    1. Validität
  • Wie gut eignet sich diese Studie um genau diese Aussage zu tätigen
  • Die meisten dieser angeblichen Studien können diesen Kriterien kaum Stand halten. Gerade Objektivität und auch Validität werden außer Acht gelassen, da niemand gerne in die Hand beißt, von der gefüttert wird.

    Wissenschaftliche Studien entgegnen

    Natürlich gibt es auch Studien, die den Nutzen der Prädatorenbejagung sehen und sogar vermehrt fordern!
    Eine der bekanntesten Projekte ist das Prädatorenmanagement am Dümmer. Hier wurde der Bruterfolg von Bodenbrütern beobachtet und verschiedene Maßnahmen untersucht.
    Nur zwei Maßnahmen führten zu einem gewünschten Ergebnis:

      Einzäunung
      aktive Prädatorenbejagung

    Da die Einzäunung neben hohen Kosten auch andere Probleme mit sich bringt, wurde sogar vom NABU die gezielte Prädatorenbejagung positiv anerkannt. In einem Statement des NABU heißt es:

    „Verschiedene Studien … zeigen ebenfalls, dass (neben vielen weiteren Arten) vor allem Füchse für die Verluste bei den Küken verantwortlich sind. Ohne eine Strategie zur Senkung der Prädationsrate wird es trotz aller Anstrengungen wohl nicht gelingen, einen zum Bestandserhalt notwendigen Bruterfolg der Wiesenvögel sicherzustellen. Ein Teil der Strategie könnte sein, die Ansiedlungs- und Deckungsmöglichkeiten für Beutegreifer in den wichtigsten Brutgebieten zu reduzieren. Experimentiert werde auch mit Schutzzäunen, die das Eindringen des Fuchses verhindern sollen. Nach aktuellen Erkenntnissen sei aber auch ein koordiniertes Wildmanagement unter Einbeziehung der Bejagung ein unverzichtbarer Teil der Strategie.“

    Fazit Brädatorenbejagung

    Auch wenn es zu vielen unterschiedlichen Meinungen auf diesem Gebiet der Jagd kommt, zusätzlich immer mehr Organisationen und Vereine sich gegen die Bejagung von Fuchs, Marder, Dachs, Hauskatze und Neozonen wie Waschbär, Marderhund und Mink gründen, ist es für uns Waidleute eine wichtige Hegemaßnahme für das Niederwild!
    In der heutigen Kulturlandschaft schaffen Niederwild und Bodenbrüter nicht sich in entsprechender Anzahl zu reproduzieren, ohne eine aktive Prädatorenbejagung. Der Lebensraum wird immer kleiner und auch geringer, während sich Beutegreifer überproportional vermehren und sogar neue „Feinde“ ins Land ziehen.
    Neben dem Schutz des Niederwildes spricht auch eine Regulierung der Prädatoren. Gerade Fuchs und verwilderte Hauskatze können als Krankheitsüberträger auch für den Menschen gefährlich werden.
    Daher appellieren wir an alle Jäger*innnen ihren Hegegedanken wahr zu nehmen und dem schwächsten Glied der Nahrungskette beizustehen, was letztendlich allen hilft!
    Waidmansheil und immer einen guten Anblick, von wo auch immer ihr herunter schaut.

    Eure Hochsitz Rotte

    Aufwandsentschädigung Jagdhund

    Antrag Aufwandsentschädigung für brauchbaren Jagdhund

    Mecklenburg Vorpommern hatte bereits letztes Jahr ein zehn Punkte Programm erarbeitet, über welches wir auf Hochsitz kaufen berichteten.
    Einer dieser Punkte enthielt die Aufwandsentschädigung für Jagdhunde in Höhe von 25,-€ bei der Teilnahme an revierübergreifenden Drückjagden. Wir von der Hochsitz Rotte finden diese Aufwandsentschädigung für die treuen Vierbeiner grandios, um deren Leistung zu würdigen, aber bezweifeln die Erreichung des angestrebten Ziels: Noch mehr Hunde für Drückjagden zu gewinnen.
    Entscheidend sind hier die Einschränkungen, die vor den Zahlungen stehen. Denn nur bei revierübergreifenden Jagden wird der Aufwand der Hunde- (führer*innen) gewährt. Solche übergreifenden Jagden erfordern ein hohes Maß an Koordinierung und werden i.d.R. von Forst- und Nationalparkämtern durchgeführt, die bereits über entsprechende Hunde bzw. Vergütungsmöglichkeiten verfügen und zudem von dem Jagdanreiz ausgenommen sind. Hier könnt ihr euch die:
    Verwaltungsvorschrift Umweltministerium MeckPomm für Entschädigung Schwarzwild
    herunterladen und anschauen. Nicht zuletzt verursachen diese Anträge einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der den Anreiz schmälert und zum Teil sogar zu Nichte macht.

    Antrag und Ablauf

    Dennoch haben wir hier den Ablauf der Antragstellung aufgelistet und das entsprechende Formular hochgeladen:

    1. Einsatz eines leistungsgeprüften (brauchbaren) Jagdhundes
      • (brauchbarer Jagdhund nach §35 Landesjagdgesetzes mit Brauchbarkeit C und E gemäß §15 Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung)
    2. Teilnahme an revierübergreifender Ansitzdrückjagd
      • (mindestens zwei direkt aneinander grenzende Jagdbezirke)
    3. schriftlichen Antrag stellen
      • zweite Kalenderwoche des Folgemonats
      • Forst- oder Nationalparkamt in dessen Gebiet der größte Teil der Fläche liegt
    4. Kopie der Brauchbarkeit beifügen
    5. eventuelle Überprüfung abwarten
    6. Aufwandsentschädigung erhalten

    Einen entsprechenden Antrag könnt ihr bei uns als PDF herunterladen:
    Antrag Aufwandsentschädig Jagdhund Hochsitz kaufen

    Jagdanreiz und die Folgen

    Auch wenn Jagdanreize helfen sollen den Bestand an Schwarzwild zu reduzieren, dürfen wir Waidmänner*frauen unsere Waidgerechtigkeit nicht vernachlässigen.
    Über Jahre haben wir darauf hingearbeitet unser Bild in der Öffentlichkeit so darzustellen, wie es unserem Empfinden und dem Waidgedanken entspricht. Folge dieser harten Arbeit ist die Akzeptanz der Jägerschaft und die Erkenntnis des Nutzen eben dieser in der Öffentlichkeit.
    Auf vielen Gebieten werden wir mit ideologisierten Überzeugungen konfrontiert, die weit von der Realität abweichen. Oft erinnern Gespräche an Don Quichotte und seine Windmühlen, wenn wir uns mit selbsternannten Naturschützern unterhalten und versuchen den Nutzen unserer Arbeit zu erklären. Wir werden mit Vorwürfen überschüttet und müssen häufig entgegen unserer Erfahrungen handeln, weil es so verlangt wird.
    Es sind z.B. Einschränkungen wie die Intervalljagd in Niedersachsen oder Schonzeiten für wildlebende Katzen in NRW, die gegen unsere Überzeugung und in vielen Fällen ohne unsere Meinung einzuholen bestimmt werden.
    Nach dem Scheitern werden wir dann gerufen und sollen die gemachten Fehler ausbessern. Gerne helfen wir, hegen und pflegen Flora und Fauna. Aber dies kann und darf nicht um jeden Preis geschehen!

    Gerade einige Punkte der verschärften Schwarzwildbejagung erfordern einen genauen Blick von uns Waidleuten, um das positiv generierte Bild der Jäger*innen zu wahren. Mit Freigabe der ganzjährigen Bejagung sind wir immer noch angehalten den Finger in bestimmten Situationen gerade zu lassen. Eine führende Bache darf auch in solchen Momenten nicht beschossen werden. Zusätzlich kann dieser erhöhte Jagddruck auch der gesamten Wildpopulation im Revier schaden.
    Daher appellieren wir an alle Leser bei jedem Schuß genau zu überlegen und im Zweifel das Stück lieber ziehen zu lassen. Wer sich nicht sicher ist, der sollte sich vielleicht auch die Wildbiologiebücher aus seiner Prüfungszeit noch einmal anschauen und erfahrene Jäger*innen fragen.

    In diesem Sinne wünschen wir wie immer Waidmannsheil und einen guten Anblick, von wo auch immer ihr herunter schaut!

    Eure Hochsitz Rotte

    Antrag Aufwandsentschädigung ASP

    Formular zum Antrag auf Aufwandsentschädigung ASP

    Lange nach der ersten Aussage von Dr. T. Backhaus (Anfang November berichteten wir bereits auf hochsitz kaufen) zu den Jagdanreizen in MeckPomm ist auch pünktlich zum neuen Jahr ein entsprechendes Formular eingegangen.
    Daher erstmal „Prost Neujahr“ allen Waidmännern*frauen und besonders dem Umweltministerium in Schwerin von der Hochsitz Rotte!
    Das Formular als pdf zum Ausdrucken findet ihr hier:

    Antrag_Aufwandsentschädigung_Schwarzwild_MeckPomm

    Um an die entsprechenden Aufwandsentschädigung zu gelangen, ist die Einreichung des Antrags mit der ersten Durchschrift des Wildursprungsscheins (grün) und dem Pürzel des erlegten Stückes einzureichen.
    Dies geschieht bei dem örtlichen Forstamt / Nationalparkamt.
    Damit die Ämter nicht überlastet werden und ihren eigentlichen Aufgaben beraubt, wird es einen genauen Ablauf geben.
    Als Übersicht haben wir aus einem der vorherigen Artikel noch einmal den groben Verlauf geschildert:

    • Jagdanreiz gilt für erlegtes Schwarzwild ab dem 01.12.2017
    • 25,-€ Erstattung für:

        – Fund und anschließende Einreichung von Proben jedes verendeten Stückes Schwarzwild
        – Frischlinge und Überläufer bis zu einem Aufbruchgewicht von 25 kg
        – Erlegte nicht führende Bachen ab dem Alter von 2 Jahren
    • Pürzel abschärfen und entsprechend aufbewahren
    • Wildursprungsschein ausfüllen und Schwarzwild wie gewohnt kennzeichnen
    • In der zweiten vollen Kalenderwoche des Folgemonats werden die für einen Monatszeitraum gesammelten Anträge eingereicht
  • Wie wird es ablaufen?

    Wahrscheinlich wird es – mit dieser doch recht heißen Nadel gestrickten Umsetzung der Jagdanreize – einige Zeit dauern, bis sich die Abläufe eingespielt haben. Da sich die Abgabe der Formulare auf einen kurzen Zeitraum konzentriert, werden wir die Bearbeitung und entsprechende Bezahlung genau beobachten. Besonders für die viele Revierinhaber aus den angrenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommerns hoffen wir, dass die Einreichung nicht zu verbissen gesehen wird, bzw. auf andere Abgabestellen ausgeweitet werden kann.
    Gerade hinsichtlich der möglichen Summen, die in einigen Revieren anfallen können, möchten wir auch darauf hinweisen, dass Einkünfte ab einer gewissen Summe Steuerpflichtig sind.
    Wir interessieren uns besonders auf eure Meinungen und sind wie immer sehr gespannt, was ihr berichtet. In den nächsten Wochen werden wir dieses Thema wieder aufgreifen und von der Umsetzung und den Erfolgen, aber auch Problemen berichten.
    Auch werden wir in den nächsten Tagen das Formular zum Antrag der Hundeführerarbeit nachreichen.

    Bis dahin wünschen wir euch wie immer einen guten Anblick, von wo auch immer ihr herunter schaut

    Eure Hochsitz Rotte