Der Wolf im Bundesrat

Der Politikwolf

Am 11.10.2018 leiteten die Landesregierungen von Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen eine
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf
dem Präsidenten des Bundesrates zu.
Die zehn aufgeführten Punkte behandeln alle den zukünftigen Umgang mit dem Wolf. Folgende Begründung steht am Ende:

Entschließung des Bundesrates (Auszug)

In Deutschland wächst die Wolfspopulation. Dem strengen Schutz dieser Tier-art ist genauso Rechnung zu tragen, wie den damit verbundenen Aspekten der Sicherheit für den Menschen und den Belastungen für betroffene Nutztier-halter. Damit soll erreicht werden, dass die Akzeptanz für die dauerhafte An-wesenheit des Wolfs erhalten bleibt oder geschaffen wird. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird als wesentlich für Erreichung und Aufrechterhaltung ei-nes günstigen Erhaltungszustands des Wolfs erachtet. Dazu bedarf es eines handlungsfähigen Staates, der Rechtssicherheit bei Entnahmen zur Abwen-dung ernster wirtschaftlicher Schäden sowie bei Gefährdung von Personen schafft.
Die dynamische Populationsentwicklung und die hohe Mobilität der Wölfe macht eine bundesweite Betrachtung des Umgangs mit dem Wolf erforderlich. Insbesondere im Zusammenhang mit der Tierhaltung im Freiland entstehen mit zunehmendem Wolfsbestand zum Teil erhebliche Konflikte. Es ist erforder-lich, möglichst frühzeitig übergeordnete Konzepte für einen zukünftigen Um-gang mit dem Wolf zu erarbeiten und zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung abzustimmen und umzusetzen.
Darüber hinaus könnten Erfahrungen und Lösungsansätze aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die teilweise deutlich längere Erfahrung im Umgang mit Wöl-fen haben, bei der Weiterentwicklung eines nationalen Wolfsmanagements hilfreich und möglicherweise übertragbar sein.
Bei der sehr angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Weidetierhalter stellen die durch die Rahmenregelung der EU vorgeschriebenen 20% Eigenanteil der Präventionskosten eine unverhältnismäßige Belastung dar. Da die Weidetier-halter hier stellvertretend für die gesamte Gesellschaft das höchste Verlustrisi-ko tragen, sollten sie besser unterstützt werden. Dazu müssten die Beihilfere-gelungen der EU angepasst und zukünftig eine 100% Förderung durch die Länder ermöglicht werden.

Hier eine Kopie des ganzen Antrags.

Was erwarten die Landesregierungen vom Bundesrat bzw. dieser Entschließung zum Wolf

Neben den Forderungen die Weidetierhalter zu unterstützen und die Wolfspopulation zu managen, fordern die Landesregierungen ein offenes Monitoring für die Bevölkerung. Der bisherige Intervall von sechs Jahren für die Beurteilung des Erhaltungszustandes soll jährlich durchgeführt und um eine wissenschaftliche Abschätzung des gesamten Bestandes erweitert werden.
Ziel ist es hierdurch die Öffentlichkeit besser für dieses Thema zu sensibilisieren.
In den letzten Monaten mehren sich die Wolfsrisse, werden aber nur regional gemeldet. Ein Länderübergreifendes Monitoring bringt sowohl den Geschädigten Hilfe, als auch ein Verständnis der Gesamtbevölkerung.
Ideologisierte Meinungsmache von einigen Parteien und Verbänden kann mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen entgegengewirkt werden. Gerade im Hinblick auf die reale Population kann hier eine Menge erreicht werden.

Wolfsmonitoring und die Einschätzung

Wolfsmonitoring wird bereits betrieben, aber wie?

In Anlehnung zu dem Monitoring des Luchses in den Alpen wird die SCALP-Einteilung vorgenmmen.
Sichtungen oder Berichte werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:

    c1:

    harte Fakten, die die Anwesenheit der entsprechenden Tierart eindeutig bestätigen (Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto, Telemetrieortung).
    c2:

    bestätigter Hinweis = von erfahrener Person überprüfter Hinweis (z.B. Spur oder Riss), bei dem ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher bestätigt wird. Die erfahrene Person kann den Hinweis selber im Feld oder anhand einer aussagekräftigen Dokumentation von einer dritten Person überprüfen und bestätigen.
    c3:

    unbesätigter Hinweis = Alle Hinweise, bei denen ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher auf Grund der mangelnden Indizienlage von einer erfahrenen Person weder bestätigt noch ausgeschlossen werden konnte. Dazu zählen alle Sichtbeobachtungen ohne Fotobeleg, auch von erfahrenen Personen; ferner alle Hinweise, die zu alt, unzureichend oder unvollständig dokumentiert sind, zu wenige Informationen für ein klares Bild enthalten (z.B. bei Spuren) oder aus anderen Gründen für eine Bestätigung nicht ausreichen. Die Kategorie C3 kann in Unterkategorien, wie „wahrscheinlich“ und „unwahrscheinlich“ unterteilt werden.
    Falsch:

    Falschmeldung = Hinweis, bei der die entsprechende Tierart als Verursacher ausgeschlossen werden kann.
    k.B.:

    keine Bewertung möglich = Hinweise, zu denen auf Grund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist. Zum Beispiel Sichtmeldungen von Rissen oder Spuren.

Natürlich braucht es eine länderübergreifende Einschätzung der Befunde. So wird ausgeschlossen, dass die Meldungen falsch sind.
Allerdings ist gerade die Kategorie C3 eine Kategorie, die die Regression zur Mitte unterstützt. Erfahrene Personen legen sich hier nicht fest und müssen so weder bestätigen, als auch verneinen. Es greift das Prinzip der Unschuldsvermutung. Daher wird ein korrektes Wiedergeben der Population und besonders deren Risse sehr schwierig.
Durch die Umsetzung der Entschließung wird ein genaues Monitoring möglich, welches dann zu Maßnahmen mit dem Thema Wolf führt.
Der Wolf im Bundesrat sensibilisiert hierdurch die Bevölkerung.

Die HochsitzRotte behält dieses spannende Thema weiterhin im Blick und wünscht

einen guten Anblick, von wo auch immer Ihr herunter schaut.