Ist die Gefahr dadurch gebannt?

Am 05.07.2013 ist das bereits im Juni verabschiedete Waffengesetz mit den neuen Regularien zum Widerstandgrades eines Waffenschrankes in Kraft getreten. Hier ein Auszug des neuen Waffengesetzes 2017
Was hat sich verändert?
Für alte Waffenschränke, bzw. deren Eigentümer: Nichts!
Allerdings müssen neu erworbene Waffenschränke mindestens den Grad 0/N nach EN 1143-1 aufweisen, je nachdem welche und wie viele Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden sollen.
Wir in der Redaktion haben lange darüber diskutiert, welchen Sinn diese neue Gesetzesauflage mit sich bringt und sind zu keinem einschlüssigen Ergebnis gekommen. Auf der einen Seite soll mit diesen verschärften Maßnahmen die sichere Verwahrung der Waffen gewährleistet werden (was natürlich Sinn ergibt), auf der anderen Seite stellt sich die Frage: Warum? Was hat sich geändert?
Mediale Präsenz genießt im Moment der Terror und die ständige Gefahr eines erneuten Terroraktes, auf nationaler Ebene. Dies ist wahrscheinlich auch einer der Gründe Waffen besser sichern zu wollen. Weiterhin soll natürlich auch die Gelegenheit an Waffen zu gelangen minimiert werden. Besonders Kleinkriminellen soll ein „größerer Schrank“ abschrecken.
In Deutschland sind ca. 5,8 Mio. Waffen (hierunter fallen auch wesentliche erlaubnispflichtige Teile) kundig. Ca. 17500 dieser Waffen sind vakant, bzw. von dem Besitzer als abhanden gekommen gemeldet. Mit dem neuen Gesetz soll versucht werden diese Zahl zu verringern und eine mögliche Gefahr abzuwenden. Allerdings bezweifeln wir, dass dies hierdurch erreicht werden kann. Nicht die eingetragenen Waffen bergen ein Risiko, sondern die Waffen, die in Deutschland nicht offiziell erworben werden dürfen. Schnellfeuerwaffen etc. bringen weitaus mehr Gefahr und werden für Terror vie häufiger verwendet. Natürlich ist die sichere Verwahrung der jagdlichen Waffe und dazu gehört auf jeden Fall die getrennte Lagerung von Munition, ein wichtiger Aspekt Diebe gar nicht in Versuchung zu führen, aber es werden weniger Flinten für Terror missbraucht, als Schnellfeuerwaffen. Wenn jagdliche waffen „Beine bekommen“ haben, dann doch eher mit dem unachtsamen Umgang mit dem bestehenden Waffenschränken, die Tür wurde offen gelassen, der Schlüssel steckte …
Da die bisherigen Waffenschränke auch bestimmte Charaktere aufweisen , gehen wir davon aus, dass ein Dieb der es auf Waffen abgesehen hat, diese auch bekommt, egal welchen Widerstandsgrad der Schrank aufweist.
Viel Besorgniserregender sind Berichte wie im Mai diesen Jahres: Aus einem Panzer der Bundeswehr sind G36 Sturmgewehre geklaut worden!Hier einer der Berichte
Daher lautet unser Fazit: Nicht der Schrank bannt die Gefahr, sondern der Umgang mit ihm.
Gerne möchten wir von euch hören, ob ihr anderer Meinung seid, oder sogar irgendwelche Erfahrungen gemacht habt?
Horrido Eure Hochsitz Rotte

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