Feldhase NegativTrend im Besatz

Niederwildjagd, der Feldhase

Die Wintermonate bieten nicht nur Gelegenheit zur Hochwildjagd, sondern bieten auch optimale Voraussetzungen für die Niederwildjagd.


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Allen voran findet in diesem Zeitraum die Jagd auf den Feldhasen statt. Besonders effektiv sind die Treib- bzw. Streifjagden. Neben dem Kesseltreiben ist auch die böhmische Streife ein probates Mittel, um das Durchbrechen des Wildes zu verhindern und eine entsprechende Strecke zu gewährleisten.
Da dies nur mit der Kenntnis des genauen Besatzes möglich ist, ist das „Hasenzählen“ unerlässlich. Bei regelmäßiger Erfassung kann der Waidmann*frau so Rückschlüsse ziehen und entsprechend die Population bestimmen. Diese wichtige Hegetätigkeit trägt auch zur Identifizierung so genannter Hasenhotels statt.

Nach heutigem wildbiologischem Wissenstand sollte eine jagdliche Nutzung erst bei einem Bestand von 10-15 Feldhasen / Hektar im Frühjahr und 20 Feldhasen / Hektar im Herbst erfolgen. Subtrahiert man diese beiden Zahlen voneinander erhält der/die Jagdausübungsberechtigte den jährlichen Zuwachs, welcher (-10% Wintermortalität) zugleich die maximale Jagdstrecke darstellt.

Wo sind unsere Hasen?

Leider erscheint die Population rückläufig! In der Tabelle haben wir die Strecke des Feldhasen in NRW gelistet. Stellvertretend für die ganze Republik, mit Ausnahme einiger Regionen spiegeln diese Zahlen den bundesweiten Abwärtstrend.

Feldhasenstrecke NRW von Jagdjahr 2011/12 bis 2016/17

Stand Umweltministerium NRW: Jagdbilanz 2016/17 vom 11.12.2017

Jagdjahr Gesamtstrecke Fallwild vergl. Vorjahr
2016/17 47.055 11.097 -7.144
2015/16 54.199 12.890 -7.363
2014/15 61.562 14.578 -5.423
2013/14 66.985 15.036 -29.870
2012/13 96.056 28.130 -13.743
2011/12 110.598 18.384 -16.346

Bei genauerer Betrachtung der Tabellen wird deutlich, dass nicht nur die Strecken des Feldhasen, sondern auch anderes Niederwild wie Kaninchen, Fasan etc. sich diesem Negativ-Trend anheften.
Eine Erklärung liegt nicht vor, allerdings korrelieren die Zahlen mit denen der Raubwildstrecken. Flankiert von den landwirtschaftlichen Veränderungen und damit einhergehenden zusätzlichen Belastung des Niederwildes muss hier ein besonderer Fokus auf die Hege gelegt werden. Nicht zuletzt sollten sich Revierinhaber*innen mit dem genauen Besatz vertraut machen, um so eine Überbejagung auszuschließen. Besonders hinsichtlich der Zuwachsrate empfehlen wir die Jagd nicht nach Mitte Dezember auszuführen, da ab hier bereits die Fortpflanzungszeit beginnt.

Hege des Feldhasen

Um dem rückläufigen Trend entgegen zu wirken listen wir nachfolgend einige Hegemöglichkeiten auf:

    Prädatorenbejagung
  • Gerade Junghasen sind gefährdet und leiden neben den heimischen Fressfeinden allen voran Fuchs und Krähe auch zunehmend unter Neozonen wie Waschbär, Marderhund und Mink
    1. Landwirtschaftliche Bewirtschaftung optimieren (hier mit den Landwirten Kontakt aufnehmen)
  • Bei der Mahd von innen nach außen mähen, um eine Fluchtmöglichkeit zu ermöglichen.
  • Einsatz von chemischen Mitteln reduzieren (nicht nur das Glyphosat in fünf Jahren)
  • Strukturreiche und parzellierte Flächen anbieten. Z.B. Hecken, Hegebüsche, Windschutzgürtel etc. anlegen.
  • Für ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot sorgen. Buchweizen, Klee und verschiedene Gräser bieten sich an, um einen hohen Fettgehalt während der Säugezeit zu sichern.
  • Ruhebedürfnis des nachtaktiven Feldhasens gewährleisten. Er benötigt Ruhe und Schutz in der Sasse um sich zu erholen.
    1. Angemessene Bejagung
  • Unerlässlich ist die Kenntnis des genauen Besatzes. (Vgl. Berechnung oben)
  • Stammbesatz muss erhalten werden
  • Jagdzeit anpassen (Treibjagden von November bis Mitte/Ende Dezember)
  • Fazit

    Neben den erforderlichen Maßnahmen dem Feldhasen optimale Bedingungen zu bieten sich zu vermehren, müssen Jagsausübungsberechtigte sich selber dazu ermahnen entsprechende Hegemaßnahmen einzuleiten und den direkten Kontakt zur Landwirtschaft suchen. Auch wenn der Feldhase im Zuge einer Superfötation eine hohe Reproduzierungsrate besitzt, sollten Prädatoren stark bejagt werden, um die entsprechenden Stammbesätze wieder zu erhöhen.
    Jede*r Waidmann*frau sollte sich daran erinnern, dass nur eine ausgewogene Biodiversität den Erhalt heimischer Wildarten fördert und positiv beeinflussen kann. So ist z.B. dieses Jahr ein „Mäusejahr“ welches hoffentlich dazu beiträgt, dass Gevatter Reineke nicht zu viele Hasen verputzt;)

    In diesem Sinne stets einen guten Anblick von wo auch immer Ihr herunter schaut

    Eure Hochsitz Rotte

    Jagdanreize Mecklenburg-Vorpommern

    Jagdanreize und Entschädigungen beantragen

    Seit dem 01.12.2017 fördert das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Schwarzwildbejagung indem es sogenannte Jagdanreize bietet.
    Wir berichteten von dem 10 Punkte Programm, das eine Expertenkommission erstellte, um das Ausmaß einer möglicherweise drohenden ASP einzugrenzen.
    Nach mehrmaligen Anfragen und Nachhaken erhielten wir nun die ersten konkreten Antworten. Für eine bessere Verständlichkeit listen wir zunächst nochmal das gesamte Programm der Jagdanreize auf, um im nächsten Schritt genauer auf einzelne Punkte einzugehen:

    • Aufhebung des Drückjagverbotes vom 11.01.-31.07

    Aufgrund des starken Windbruchs und dem damit verbundenem Ausfall vieler Drückjagden, waren bereits einige nach dem 11.01. genehmigt, allerdings können so auch weitere Drückjagden durchgeführt werden.
    • Revierübergreifende Drückjagden sollen forciert werden

    Die Forst- und Nationalparkämter unterstützen gern bei der Koordinierung revierübergreifender Drückjagden. Voraussetzung ist natürlich eine vorherige Anmeldung. Weiterer Vorteil: Durch sinnvoll koordinierte Drückjagden können auch Treiberwehren besonders effizient eingesetzt werden.
    • Die Anzahl der Drückjagden in den Staatsforsten wird erhöht

    Diese Maßnahme führt zu einem erhöhtem Jagddruck, der aber nicht nur positiv einzuschätzen ist. Letztendlich werden bei Drückjagden alle Wildarten beunruhigt, was nicht immer von Vorteil ist.
    • Der Schwerpunkt der Schwarzwildjagd soll auf reproduzierenden Bachen und Frischlingen liegen

    Da sowieso die Regel „Schwach vor stark und jung vor alt“ gilt, ist der Ansatz nicht wirklich überraschend. Neu ist, dass der Fokus ausdrücklich auch auf reproduzierende Bachen gelegt wird. Aber wie immer gilt: Genau ansprechen und führende Bachen klar ausschließen!
    • Freigabebeschränkungen auf nicht führende Bachen werden auf gemeinschaftlichen Jagden aufgehoben

    Dieser Punkt deckt sich mit vorangegangenen Punkt. Allerdings nochmal erwähnt, gilt dies nicht für Muttertiere!
    • In Schutzgebieten wird es zu Ausnahmen für Jagdbeschränkungen kommen

    Wie und wann diese genau festgelegt werden, steht bis Dato noch nicht genau fest, aber wir werden asap Informationen nachreichen, sobald wir welche erhalten.
    • Die Erhebung der Standgelder und der Betriebskosten bei Forstämtern wird überprüft

    Während in der Pressemitteilung vom 07.11.2017 noch von der kompletten Aufhebung der Standgelder berichtet wurde, wird sie jetzt (nur noch) überprüft.
    • Unentgeltliche Abgabe von Frischlingen und Überläufern bis 25kg (aufgebrochen) an Erleger und Jagdhelfer

    Auch hier fehlt es aktuell noch an konkreten Angaben. Wir sind gespannt, nach welchen Kriterien das Wildbret verteilt wird (Stichwort: höherer Anspruch).
    • Fortbildungsmaßnahmen für Jägerinnen und Jäger und Landwirte werden gefördert

    Hier werden derzeit noch Programme ausgearbeitet. Für Jägerinnen und Jäger wäre beispielsweise der unentgeltliche Zugang zu Schießkinos von großem Vorteil.
    • Finanzieller Anreiz für die Erlegung von Schwarzwild

    Tatbestände, für die Aufwandsentschädigungen in Höhe von jeweils 25€ gezahlt werden:

    – Fund und anschließende Einreichung von Proben jedes verendeten Stückes Schwarzwild
    – Frischlinge und Überläufer bis zu einem Aufbruchgewicht von 25 kg
    – Erlegte nicht führende Bachen ab dem Alter von 2 Jahren
    – Einsatz eines (brauchbaren) Jagdhundes, der an einer revierübergreifenden Jagd teilnimmt
  • Nachdem wir einige dieser Punkte bereits in einem vorherigen Beitrag erwähnt hatten, wollten wir natürlich wissen, wie der Nachweis für die oben genannten Aufwandsentschädigungen erbracht werden soll. Mehrere Nachfragen im zuständigen Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns hatten schließlich (zumindest teilweise) Erfolg:

    Die Aufwandsentschädigungen werden auf Antrag gezahlt, wenn zeitgleich der Wildursprungschein und der jeweilige Pürzel vorgelegt wird. Die Hundeprämie wird ebenfalls und separat beantragt werden müssen, wobei aber noch nicht klar ist, wer und wie bestätigen soll, dass Hunde an revierübergreifenden Jagden teilgenommen haben. Wahrscheinlich reicht die Unterschrift allein des Revierpächters dann aber nicht aus.

    Die für einen Monatszeitraum gesammelten Anträge können in der zweiten vollen Kalenderwoche des Folgemonats bei dem jeweiligen Forst- oder Nationalparkamt gestellt werden. Dafür sind die Durchschriften (grün) der Wildursprungsscheine und die Schwänze (Pürzel) der erlegten Wildschweine beim Forstamt bzw. Nationalparkamt abzugeben. Die Antragsformulare sind bei den Forstämtern, den Nationalparkämtern, den Jagdbehörden oder bei den Jagdverbänden erhältlich.

    Ein entsprechendes Formular befindet sich in Arbeit und wird bis zur ersten möglichen Abgabe im Januar (zweite volle Kalenderwoche des Folgemonats) bereit stehen.

    Fazit

    Bedauerlicher Weise sind längst noch nicht alle Fragen zu den Jagdanreizen erschöpfend beantwortet und die Informationen auch noch nicht an die entsprechenden Forstämter weitergeleitet. So wurde auf einer erst kürzlich durchgeführten Drückjagd in einem Staatsforst in M-V keinerlei Auskunft zu den Neuregelungen gegeben, bzw. diese auch nur erwähnt.

    Sobald wir weitere Informationen bekommen, laden wir sie natürlich sofort hier auf hochsitz-kaufen.de hoch, insbesondere die Antragsformulare. Um also so schnell wie möglich an einen solchen Antrag zu kommen, tragt euch einfach für den RSS-Feed ein oder folgt uns in den sozialen Medien.

    Viel Waidmansheil und immer einen guten Anblick, von wo auch immer ihr hinunterschaut.

    Eure Hochsitz Rotte