Jagdanreize Mecklenburg-Vorpommern

Jagdanreize und Entschädigungen beantragen

Seit dem 01.12.2017 fördert das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Schwarzwildbejagung indem es sogenannte Jagdanreize bietet.
Wir berichteten von dem 10 Punkte Programm, das eine Expertenkommission erstellte, um das Ausmaß einer möglicherweise drohenden ASP einzugrenzen.
Nach mehrmaligen Anfragen und Nachhaken erhielten wir nun die ersten konkreten Antworten. Für eine bessere Verständlichkeit listen wir zunächst nochmal das gesamte Programm der Jagdanreize auf, um im nächsten Schritt genauer auf einzelne Punkte einzugehen:

    • Aufhebung des Drückjagverbotes vom 11.01.-31.07

    Aufgrund des starken Windbruchs und dem damit verbundenem Ausfall vieler Drückjagden, waren bereits einige nach dem 11.01. genehmigt, allerdings können so auch weitere Drückjagden durchgeführt werden.
    • Revierübergreifende Drückjagden sollen forciert werden

    Die Forst- und Nationalparkämter unterstützen gern bei der Koordinierung revierübergreifender Drückjagden. Voraussetzung ist natürlich eine vorherige Anmeldung. Weiterer Vorteil: Durch sinnvoll koordinierte Drückjagden können auch Treiberwehren besonders effizient eingesetzt werden.
    • Die Anzahl der Drückjagden in den Staatsforsten wird erhöht

    Diese Maßnahme führt zu einem erhöhtem Jagddruck, der aber nicht nur positiv einzuschätzen ist. Letztendlich werden bei Drückjagden alle Wildarten beunruhigt, was nicht immer von Vorteil ist.
    • Der Schwerpunkt der Schwarzwildjagd soll auf reproduzierenden Bachen und Frischlingen liegen

    Da sowieso die Regel „Schwach vor stark und jung vor alt“ gilt, ist der Ansatz nicht wirklich überraschend. Neu ist, dass der Fokus ausdrücklich auch auf reproduzierende Bachen gelegt wird. Aber wie immer gilt: Genau ansprechen und führende Bachen klar ausschließen!
    • Freigabebeschränkungen auf nicht führende Bachen werden auf gemeinschaftlichen Jagden aufgehoben

    Dieser Punkt deckt sich mit vorangegangenen Punkt. Allerdings nochmal erwähnt, gilt dies nicht für Muttertiere!
    • In Schutzgebieten wird es zu Ausnahmen für Jagdbeschränkungen kommen

    Wie und wann diese genau festgelegt werden, steht bis Dato noch nicht genau fest, aber wir werden asap Informationen nachreichen, sobald wir welche erhalten.
    • Die Erhebung der Standgelder und der Betriebskosten bei Forstämtern wird überprüft

    Während in der Pressemitteilung vom 07.11.2017 noch von der kompletten Aufhebung der Standgelder berichtet wurde, wird sie jetzt (nur noch) überprüft.
    • Unentgeltliche Abgabe von Frischlingen und Überläufern bis 25kg (aufgebrochen) an Erleger und Jagdhelfer

    Auch hier fehlt es aktuell noch an konkreten Angaben. Wir sind gespannt, nach welchen Kriterien das Wildbret verteilt wird (Stichwort: höherer Anspruch).
    • Fortbildungsmaßnahmen für Jägerinnen und Jäger und Landwirte werden gefördert

    Hier werden derzeit noch Programme ausgearbeitet. Für Jägerinnen und Jäger wäre beispielsweise der unentgeltliche Zugang zu Schießkinos von großem Vorteil.
    • Finanzieller Anreiz für die Erlegung von Schwarzwild

    Tatbestände, für die Aufwandsentschädigungen in Höhe von jeweils 25€ gezahlt werden:

    – Fund und anschließende Einreichung von Proben jedes verendeten Stückes Schwarzwild
    – Frischlinge und Überläufer bis zu einem Aufbruchgewicht von 25 kg
    – Erlegte nicht führende Bachen ab dem Alter von 2 Jahren
    – Einsatz eines (brauchbaren) Jagdhundes, der an einer revierübergreifenden Jagd teilnimmt
  • Nachdem wir einige dieser Punkte bereits in einem vorherigen Beitrag erwähnt hatten, wollten wir natürlich wissen, wie der Nachweis für die oben genannten Aufwandsentschädigungen erbracht werden soll. Mehrere Nachfragen im zuständigen Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns hatten schließlich (zumindest teilweise) Erfolg:

    Die Aufwandsentschädigungen werden auf Antrag gezahlt, wenn zeitgleich der Wildursprungschein und der jeweilige Pürzel vorgelegt wird. Die Hundeprämie wird ebenfalls und separat beantragt werden müssen, wobei aber noch nicht klar ist, wer und wie bestätigen soll, dass Hunde an revierübergreifenden Jagden teilgenommen haben. Wahrscheinlich reicht die Unterschrift allein des Revierpächters dann aber nicht aus.

    Die für einen Monatszeitraum gesammelten Anträge können in der zweiten vollen Kalenderwoche des Folgemonats bei dem jeweiligen Forst- oder Nationalparkamt gestellt werden. Dafür sind die Durchschriften (grün) der Wildursprungsscheine und die Schwänze (Pürzel) der erlegten Wildschweine beim Forstamt bzw. Nationalparkamt abzugeben. Die Antragsformulare sind bei den Forstämtern, den Nationalparkämtern, den Jagdbehörden oder bei den Jagdverbänden erhältlich.

    Ein entsprechendes Formular befindet sich in Arbeit und wird bis zur ersten möglichen Abgabe im Januar (zweite volle Kalenderwoche des Folgemonats) bereit stehen.

    Fazit

    Bedauerlicher Weise sind längst noch nicht alle Fragen zu den Jagdanreizen erschöpfend beantwortet und die Informationen auch noch nicht an die entsprechenden Forstämter weitergeleitet. So wurde auf einer erst kürzlich durchgeführten Drückjagd in einem Staatsforst in M-V keinerlei Auskunft zu den Neuregelungen gegeben, bzw. diese auch nur erwähnt.

    Sobald wir weitere Informationen bekommen, laden wir sie natürlich sofort hier auf hochsitz-kaufen.de hoch, insbesondere die Antragsformulare. Um also so schnell wie möglich an einen solchen Antrag zu kommen, tragt euch einfach für den RSS-Feed ein oder folgt uns in den sozialen Medien.

    Viel Waidmansheil und immer einen guten Anblick, von wo auch immer ihr hinunterschaut.

    Eure Hochsitz Rotte

    Summary
    Jagdanreize auf Schwarzwild in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 01.12.2017
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    Jagdanreize auf Schwarzwild in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 01.12.2017
    Description
    Das 10 Punkte Programm zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation und den entsprechenden Jagdanreizen. In diesem Beitrag werden die Punkte nocheinmal aufgeführt und kurz beschrieben. Wie bekommen Waidleute die entsprechenden Aufwandsentschädigungen?
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