Taskforce stellt Maßnahmenkatalog gegen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vor
Jetzt ist es soweit: In Schwerin hat Landwirtschaftsminister Backhaus seinen Plan zur Eindämmung der Schwarzwildpopulation vorgestellt.
Eine erst im Oktober gegründete Taskforce hat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Mithilfe von Abschussprämien in Mecklenburg-Vorpommern soll dort die Ausbreitung der ASP verhindert werden. Hintergrund: Es stehen fast 4000 Arbeitsplätze in der fleischverarbeitenden Branche auf dem Spiel. Sollte es zu einem Ausbruch der ASP kommen sollte, sind außerdem ca. 830.000 Stalltiere gefährdet.
Das erarbeitete Maßnahmenprogramm ist vorerst auf zwei Jahre beschränkt und erhält Landesmittel in Höhe von 2 Mio Euro.
Die dazugehörige Pressemitteilung vom 7. November 2017 nennt folgende Punkte, die ab dem 1. Dezember 2017 in Kraft treten:
Abschussprämien für jeden erlegten Frischling bis 25kg in Höhe von 25€
25€ Abschussprämie für jede erlegte Bache (nicht führend)
Aufwandentschädigung für Hundeführer, die an revierübergreifenden Jagden teilnehmen (auch hier werden 25€ gezahlt)
Außerdem:
Aufhebung des Drückjagdverbots vom 11.Januar bis zum 31.Juli
Ab dem 11.Januar erheben Forst- und Nationalparkämter keine Standgebühren mehr bei der Teilnahme an Drückjagden
Erlegtes Schwarzwild bis 25kg (aufgebrochen) wird kostenfrei an Jäger*innen und Helfer*innen abgegeben
Ergänzend verweist das Ministerium in der Pressemitteilung auf das bereits 2009 unterzeichnete „Schwarzwildpositionspapier“. Dieses beinhaltet u.a. Vorschläge für behördliche Maßnahmen und Bejagungsmaßnahmen und richtet sich an Jäger, Landwirte und Grundeigentümer.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die genauen Modalitäten der Beantragung und Auszahlung der Prämien noch nicht fest. Daher werden wir uns zeitnah mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzen. Direkt im Anschluss versorgen wir euch dann mit genaueren Informationen.
Viel Waidmannheil und immer einen guten Anblick von wo auch immer ihr herunterschaut.
Eure Hochsitz Rotte
Intervalljagd wurde Ende September 2016 durch das Niedersächsische Umweltministerium dem Niedersächsischen Jagdgesetz ergänzt. In dem Schreiben zur Einführung der Intervalljagd (§26 Absatz 1 NJagdG) wird die Ausführung und das Bestreben der Intervalljagd erläutert. Mit einfachen Worten wiedergegeben, besagt diese Änderung des Jagdgesetz: „Eine ruhende Jagdzeit in abwechselnden Teilen der betroffenen Reviere.“
Betroffene Reviere sind jene, die Vogelschutzgebiete beherbergen, in denen nordische Gänse- und Entenarten beheimatet sind. Diese Arten werden als wertbestimmend angesehen und dürfen nur in Intervallen bejagt (Grau-, Kanada- und Nilgänse) werden. Das bedeutet, dass die bejagbare Fläche innerhalb eines Revieres im Oktober und November immer wieder wechselt. In der einen Phase darf in dem einen Revierteil gejagt werden und in dem anderen Teil ruht die Jagd auf Wasserwild, während in der nächsten Phase die Revierteile tauschen .
Ziel ist es die Zugvögel zu schützen und ihnen eine Möglichkeit zu bieten, sich zu erholen. In dem ruhendem Revierteil sollen die Wasservögel äsen und sich stärken. Sie sollen sich ungestört den Energiebedarf für den Flug in den Süden anfressen. Auf Grund der ungestörten Nahrungsaufnahme wird vermutet, dass der Bedarf verringert wird und der Schaden entsprechend geringer ausfällt. Diese Maßnahme wurde von dem Umweltministerium als notwendig erachtet und soll entsprechend umgesetzt werden.
Wenn ihr die genaue Formulierung lesen wollt, dann findet ihr hier einen Auszug: Intervalljagd Niedersachsen
Realität!?!
Bei den Gesprächen mit betroffenen Revierpächtern*innen und der Besichtigung einiger Flächen, sowie Erzählungen von Landwirten*innen, erfuhren wir, dass hier erneut der Wunsch der Vater des Gedanken war.
Fast alle betroffenen Parteien von Jäger*innen über Landwirte*innen als auch Küstenbewohner*innen waren sich einig, dass eine Regulierung der einzige Weg sei.
Neben dem enormen bürokratischem Aufwand und damit verbundenen Kosten ist die Maßnahme erneut ohne Ansprechpartner auf Seiten der Betroffenen gefällt worden. So lassen sich Gänse nicht für zwei Wochen in dem einen Teil und in den nächsten zwei Wochen in einem anderen Revierteil nieder, nur weil es gewünscht wird.
Gerade der Landwirtschaft, deren Tiere nach wie vor draußen weiden, entsteht ein hoher Verlust. Auf den kotbelasteten Ländereien können Tiere kaum noch gehalten werden. Das Nahrungsangebot, welches für Rinder etc. zurückbleibt, ist quasi kontaminiert und zwingt die Höfe zu immer längeren Stallphasen.
Auch immer mehr Privatpersonen beschweren sich bei Jägern über die hohe Zunahme an Ausscheidungen.
Stay or go?!?
Eines der größten Probleme aber ist bei dieser Gesetzesänderung nicht berücksichtigt, nämlich das Ausbleiben des Winterzugs. Viele der Gänse beenden in den letzten Jahren ihren Winterzug in Deutschland und quartieren sich hier ein. Neben den immer milder werdenden Wintern, ist auch das große Nahrungsangebot gepaart mit dem Ausbleiben von Predatoren ein Grund hierfür.
Nicht nur die ländliche Bevölkerung hat mit diesen Problemen zu kämpfen, sondern auch Großstädte bekommen immer mehr Probleme. Gerade Gänse und allen voran die aggressive Nilgans sorgen für gespaltene Meinungen innerhalb der Bevölkerung (wir berichteten). Während die einen diese Exoten/Neozonen als Bereicherung für das Stadtbild sehen und diese sogar füttern, beklagen sich andere Bürger über den Dreck, den sie hinterlassen.
Bereits 2013 wurde das Thema Gänse vom NDR aufgegriffen, wenn auch unter einem etwas befremdlichen Titel. Dennoch zeigt dieser Film deutlich, wie verschieden die Lager sind und mit welchen Mitteln und Forderungen die unterschiedlichen Parteien auftreten:
Klar zu erkennen sind die verhärteten Fronten und eine Lösung in weiter Ferne. Wir hoffen inständig nicht solche Maßnahmen ergreifen zu müssen wie unsere westlichen Nachbarn in den Niederlanden. Wir sind sehr gespannt, wie es mit diesem kontroversen Thema weitergeht und werden berichten, sobald sich in Niedersachsen eine neue Regierung gebildet hat, um sich dem Thema aus neuer Sicht zu nähern. Denn nicht zuletzt liegt es in ihrer Verantwortung es zu Regeln und wir Waidleute können nur als Experten beratend zur Seite stehen.
Bis dahin wünschen wir viel Waidmannsheil und immer einen guten Anblick, von wo auch immer ihr herunter schaut.
Eure Hochsitz Rotte
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