Schaden und Ausgleichszahlungen

Müssen Ausgleichszahlungen für Industriemais gezahlt werden?

Die Summe der Ausgleichszahlungen steigt von Jahr zu Jahr. Ein jeder Waidmann*frau hört von brachliegenden Revieren, die keinen Pächter finden, da die möglichen Forderungen an Ausgleichszahlungen zu hoch sind. Auch die gemeinschaftlich organisierten Kassen können den Forderungen kaum noch Herr werden. Trotz des großen Freizeitaufwandes der Jäger sind nötige Wildregulierungen nicht mehr zu gewährleisten und so muss vielerorts nach alternativen Lösungen gesucht werden. Häufig übernimmt der Staat diese Pflichten, indem er Berufsjäger mit der Regulierung beauftragt. Diese enormen Kosten steigen von Jahr zu Jahr. Gerade die riesigen Monokulturen, fördern einen explosionsartigen Anstieg des Schwarzwildes. In den viele Hektar großen Flächen finden Wildschweine genügend Schutz und Nahrung. Gerade nach Erreichen der Milchreife brauchen sie das Feld nicht mehr zu verlassen und fressen „um sich herum“.

Der Zusammenschluss von Rotten, auf Grund des guten Nahrungs- und Schutzangebotes gepaart mit der Furcht vor Isegrim, verursacht hohe Forderungen an Ausgleichszahlungen, die letztendlich von dem/r Pächter*in getragen werden müssen. Dies setzt natürlich entsprechende Regelungen im Pachtvertrag voraus. Eine mögliche Ausgleichsregulierung könnt ihr einsehen. Die Landwirtschaftskammer NRW hat genau aufgelistet, wie der entstandene Schaden zu bewerten ist. Allerdings könnt ihr im Zweifel besser einen Fachmann zu Rate ziehen, denn auch hier muss auf Seiten des Geschädigten eines geleistet werden.

Laut Jagdgesetz können Behörden die Schonzeiten aufheben, vorausgesetzt die Interessen des Allgemeinwohls sind beeinträchtigt. Dies gilt besonders für die Interessen der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft (vgl. Abschnitt VII §27 Abschnitt 1 (1)). Was ist aber mit den riesigen Maisfeldern, die überall angebaut werden und nicht der Fütterung dienen? Dieser für die Energiegewinnung produzierte Mais, ist ein Industriegut und muss auch als solcher gewertet werden. Die Förderung und der damit verbundene Anbau von Mais als Biomasse, steht als einer der primären Gründe für die explosionsartige Reproduzierung des Schwarzwildes. Unseres Erachtens muss man hier einen Strich ziehen und zwischen Futtermais und dem Mais für Biogasanlagen unterscheiden. Hiermit verbunden sollten auch Ausgleichszahlungen überarbeitet werden und nicht zu Lasten der eigentlich geschädigten Landwirte gehen.
Gemeinsam mit Jägern*innen können auch auf solchen Feldern sowohl Bejagungsmöglichkeiten angelegt werden, als auch Maßnahmen erarbeitet werden, um langfristig dem Wildschaden vorzubeugen. Des Weiteren nutzt es gerade den Schwarzkitteln selbst, da nach der Ernte ein knappes Nahrungsangebot im Winter herrscht. Je härter der Winter, desto schwieriger wird die Nahrungsaufnahme. Eine Überpopulation führt zwangsläufig zu Folgeschäden, oder muss von uns Jägern versorgt werden. Damit in Notzeiten die Not nicht zu groß wird, arbeiten wir Jäger das ganze Jahr um für das Wild einen optimalen Lebensraum zu schaffen. Ein wenig Unterstützung von den Verursachern, der Politik und Industrie kann man da schon erwarten, oder muss vielleicht eingefordert werden!

Waidmannsheil und Horrido von wo auch immer ihr runter schaut!

Eure Hochsitz Rotte

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Schaden und Ausgleichzahlungen
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Wer kann der Lage Herr werden? Wildschadenersatz Forderungen steigen und steigen. Aber was bedingt diese Kosten? Ist der Jäger verpflichtet zu zahlen? Gerade Mais als Industrieprodukt sollte von Futtermais als landwirtschaftlich notwendiges Erzeugnis abgegrenzt werden.
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